Die Wirksamkeit mehrerer inhaltsgleicher Testamente
Es kommt immer wieder vor, dass es von einem inhaltsgleichen Testament mehr als eine Ausführung existiert z.B. als Absicherung bei Verlust, oder damit jede darin erwähnte Person ein Exemplar bei sich hat. Oftmals wird jedoch vergessen, dass das Dokument in mehrfacher Fassung existiert und es kommt zu dem Problem, dass bei Vernichtung einer Ausführung noch mindestens eine weitere existiert. Mit der Frage, in wie weit diese dann noch ihre Gültigkeit behalten, hat sich auch das Oberlandesgericht Köln (OLG) beschäftigt und ist im Beschluss vom 22.04.2020 (Az. 2 Wx 84/20) zu dem Ergebnis gekommen, dass bei Vernichtung einer Ausführung auch die anderen an Gültigkeit verlieren.
Zur Vermeidung einer solchen Situation empfiehlt es sich also, einen Abänderungswillen durch Errichtung eines entsprechenden neuen Testaments zum Ausdruck zu bringen, da sonst das gesetzliche Erbe nach §1924 BGB in Kraft tritt.
Ein Beitrag von Sinem Simsek.
Erstellt am 31.03.2021
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