Kann man gemeinnützigen Organisationen anonyme Spenden zukommen lassen?

Kann man anonym überweisen?

Nein. Zahlt man via Überweisung, Bargeldeinzahlung oder online, müssen die Banken die Daten des Auftraggebers erheben und bis zum Zahlungsdienstleister des Empfängers weiterleiten. Dieser bekommt in diesem Rahmen den vollständigen Namen des Auftraggebers.

Dazu sind die Banken nach der Geldtransferverordnung der EU (vom 20. Mai 2005 – Nr. 1781/2006) verpflichtet. Bei Überweisungen ab 1.000 €, bei Bargeldeinzahlung unabhängig vom Betrag, müssen die Angaben des Auftraggebers, insbesondere seine Identität, zudem überprüft werden. Dies soll Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung verhindern und ist sowohl in der GeldtransferVO als auch im Geldwäschegesetz (GwG) geregelt.

Warum gibt es Interesse am anonymen Spenden?

Zahlt man Rechnungen oder lässt Familie oder Freunden Geld zukommen, besteht kein Interesse an Anonymität. Bei Spenden an gemeinnützige Organisationen ist aber etwas Entscheidendes anders:

Meist folgen auf die einmalige Spende regelmäßig Aufforderungen diese zu wiederholen. Aus dem Wunsch Gutes zu tun folgt die Unsicherheit, wie viel Geld tatsächlich in die Projekte fließt und wie viel in Verwaltung und Werbung der Unternehmen. Zudem fragt man sich, ob man noch einmal spenden möchte, wenn man dann kaum mehr in Ruhe gelassen wird. Dies schreckt ab.

Und jetzt?

Der einzige Weg, Geld anonym zu spenden, geht darüber, dieses in einen Umschlag zu legen und entweder direkt in den Briefkasten der Organisation einzuwerfen oder es mit der Post zu versenden. Die zweite Variante birgt dabei jedoch das Risiko, dass das Geld auf dem Weg verloren geht oder gestohlen wird.

Jedoch gibt es die Möglichkeit, sich Bargeldsendungen bis zu einer Höhe von 100 € absichern zu lassen. In diesem Fall bekommt der Empfänger keine Informationen über den Absender, da in der Regel keine Daten zum Absender und zum Empfänger erst bei Ablieferung digital erfasst werden. Genauere Informationen über Voraussetzungen und Kosten finden sich auf der Website der Deutschen Post. Bei Barzahlung kann jedoch keine Quittung erstellt und die Spende damit nicht von der Steuer abgesetzt werden.

Einige gemeinnützige Organisationen werben damit, dass man der Verarbeitung der eigenen persönlichen Daten (Stichwort Datenschutzgrundverordnung DSGVO) jederzeit widersprechen kann. Grundsätzlich stimmt das. Der Verarbeitung der eigenen Daten kann widersprochen oder eine bereits erteilte Einwilligung widerrufen werden. Dabei ist zu empfehlen, direkt zu begründen, warum man der weiteren Verarbeitung widerspricht. Jedoch können sich die Organisationen vorbehalten, bei einem besonderen Interesse Ihre Daten doch weiterzuverarbeiten oder man merkt erst etwas davon, wenn bereits Anfragen für weitere Spenden angekommen sind. Dies will man beim anonymen Spenden aber gerade vermeiden.

Weitere Informationen zu der jeweiligen Handhabung finden sich zumeist auf den Websites der Organisationen unter dem Stichwort Datenschutz/ Datenschutzinformation. Auch kann man jederzeit Auskunft verlangen, welche personenbezogenen Daten beim Unternehmen abgespeichert sind.

Fazit:

Um ungestört Spenden zu können, muss man also auf Bargeld zurückgreifen oder direkt der weiteren Verarbeitung der Daten, insbesondere zu Werbezwecken, widersprechen. Denn gut überlegtes Spenden ist und bleibt sinnvoll und notwendig.

Ein Beitrag von Janine Jakobi.

Erstellt am 12.09.2020

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