Das Verletztengeld

 

Was ist das Verletztengeld?

Das Verletztengeld ist eine Ersatzlohnleistung, welche von der Berufsgenossenschaft nach Ablauf der Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber über die Krankenkasse ausgezahlt wird (siehe hierfür § 45 SGB VII). Es dient als Ausgleich für den Verdienstausfall des Arbeitnehmers.

Es beträgt 80 % des entgangenen regelmäßigen Bruttoentgelts und darf nicht höher sein als das regelmäßige Nettoarbeitsentgelt. Abgezogen werden davon noch die Beitragsanteile zur Renten- und Arbeitslosenversicherung.

Wer erhält das Verletztengeld?

Die Ersatzlohnleistung erhält derjenige, der nach einem Arbeitsunfall oder aufgrund einer Berufskrankheit arbeitsunfähig ist. Dies muss vom Arzt festgestellt werden.

Wann erhält man die Leistung?

Die Zahlung des Verletztengeldes beginnt erst mit der 7. Woche – heißt nach Ablauf der sechswöchigen Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber – und endet mit dem letzten Tag der Arbeitsunfähigkeit bzw. mit dem Beginn der Zahlung von Übergangsgeld (bei Teilnahme einer beruflichen Rehabilitation).

Wer hat Anspruch auf Verletztengeld?

  1. Arbeitnehmer/innen;
  2. Unternehmer/innen;
  3. Schüler/innen sowie Studierende, wenn sie bei Beginn der Arbeitsunfähigkeit entgeltlich gearbeitet haben;
  4. berufstätige Eltern, die aufgrund ihres verletzten Kindes nicht arbeiten können (Kinderpflege-Verletztengeld);
  5. Menschen mit einer Behinderung, die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben beziehen

Erstellt am 08.10.2021

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Christvie Yenge

Christvie Yenge

stud.jur. Uni Köln